VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Geltung von
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart
wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle
der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen
ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits
gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten,
so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart
gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.
2. Angebot
Unsere Angebote sind
freibleibend.
2.1. Angebot im E-Business
Wir sind zu den Angaben gem. der §§ 9, 10 ECG
nicht verpflichtet.
2.2. Angebote im Fernabsatz /
Die Belehrung über das Rücktrittsrecht
2.2.1. Im Falle der online-Bestellung von Waren
Besteller, die
Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können
binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware
von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz
abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.
Es genügt, wenn die
Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet
wird, Samstage zählen nicht als Werktage.
Im Falle des
Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises
nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die
Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Ware sollte in
ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der
Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch
Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird
von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt,
wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
Die Kosten der
Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet
werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in
Rechnung zu stellen.
3. Schutz von Plänen und
Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen,
Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster,
Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung,
insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen
Zustimmung.
Sämtliche oben
angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind
uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag
nicht zustande kommt.
Unser
Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der
Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
4. Preis (Kaufpreis, Werklohn)
Wir sind berechtigt,
die von uns zu erbringende Werkleistung mangels anderer Vereinbarung nach dem
tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu
stellen. Diese Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.
Für jede Arbeitsstunde einschließlich Wegzeiten werden € 120 in Rechnung
gestellt. Angefangene Stunden auch von Wegzeiten werden als volle Stunde
verrechnet.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein
begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
Wird sind
ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die
Leistungen in Teilen erbracht werden.
Alle von uns genannten Preise sind, sofern
nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen
hinzugerechnet.
4.1. Wertsicherungsklausel
Es
wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen
vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom
österreichischen statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte
Verbraucherpreisindex oder einer
an seine Stelle tretende Index.
Als
Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses
errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis
ausschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten
dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung gestellt. Dieser Spielraum ist
bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die
erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die
Grundlage sowohl für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die
Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge
sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.
Sofern
es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der
ersten zwei Monate ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen
– es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich ausgehandelt – in
Rechnung gestellt.
5.
Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Mangels
gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug
gegen Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung zu bezahlen. Ein Skontoabzug
wird nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.
Die Zahlung ist nur dann als
rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt
bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Wenn der Käufer/Werkbesteller
auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten
Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur
hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits
geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen.
6.
Verzugszinsen
Selbst
bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich
zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz
nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
7. Transport
- Gefahrtragung
Unsere
Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder
Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte
Bezahlung erbracht.
8.
Eigentumsvorbehalt
Die
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten
und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns
diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der
genauern Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung
zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns
abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser
Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen
unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen
zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere
Sicherungsmittel gesichert sind.
Im
Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt
zu, dass wir die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen können.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere
Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass
in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt,
außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
9.
Erfüllungsort
Erfüllungsort
ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung 1010 Wien.
1O.
Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige
Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu
akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht
zusteht.
1O.1.
Annahmeverzug
Befindet
sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die
Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 100 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und
gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu
verwerten.
11.
Stornogebühren/Reuegeld
Der
Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von
60 % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom
Vertrag zurückzutreten.
12.
Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und
angemessene Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung,
insbesondere angemessene Lieferfrist oder kurzfristige
Zahlungsfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich
gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen,
können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige
Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche
Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem
ursprünglich vereinbarten Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer
Verzögerung zu rechnen ist.
13.
Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in
denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor,
den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch
oder Preisminderung zu erfüllen.
Der Übernehmer hat stets zu
beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der
Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung unter
Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind
unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder
nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung
von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf
Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist
beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 2 Jahre ab
Lieferung/Leistung.
13.1.
Regressanspruch gem. § 933b ABGB
Der Regressanspruch gem. §
933b ABGB ist ausgeschlossen.
14.
Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden
haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
wird.
15.
Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen,
die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre
verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
16.
Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere
Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
17.
Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen
berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines
angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
18. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen,
nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der
sicheren elektronischen Signatur.
An
uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren
elektronischen Signatur.
19.
Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist
österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des
UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
20.
Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus
diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens
sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch
am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
21.
Schiedsgerichtsvereinbarung - Schiedsgerichtsbarkeit
21.1.
Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Alle aus dem vorliegenden
Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen Schiedsgericht der
Wirtschaftskammer in Wien nach der für dasselbe geltenden
Schiedsgerichtsordnung von einem Einzelschiedsrichter endgültig entschieden.
21.2.
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben
oder sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden
nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichts
der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder
mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Englische Version
All disputes
arising out of this contract or related to its violation, termination or
nullity shall be finally settled under the Rules of Arbitration and
Conciliation of the International Arbitral Centre of the Austrian Federal
Economic Chamber in
22.1.
Kostenvoranschlag
Der
Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine
Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach
Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der
Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.
Handelt
es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte
Verständigung nicht erforderlich und können diese Mehrkosten ohne weiteres in
Rechnung gestellt werden.
Sofern
nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge
zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschläge
sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird
gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt
wird.
22.2. Elektronische
Rechnungslegung
Unser Kunde ist damit
einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und
übermittelt werden.